Wattenmeer-Schutz Cuxhaven
Wattenmeer-Schutz Cuxhaven

Elbmündung: Ausweisung zum Naturschutzgebiet nur lästiges Umsetzen von EU-Recht oder ein ernst gemeintes Anliegen unserer Landesregierung?

8. Sep 2017, Rettet das Cux-Watt

In zwei kürzlich erschienenen CN-Artikel nimmt Umweltminister Stefan Wenzel Stellung zu der geplanten Ausweisung von Flächen im Elbmündungsbereich als Naturschutzgebiet. Seit 10 Jahren sei Deutschland von der EU dazu verpflichtet, diese Fläche als Naturschutzgebiet auszuweisen.

Zu Cuxhaven äußert sich der Nds. Umweltministers Wenzel in dem Artikel vom 2. September wie folgt:

Als "extrem ärgerlich" für eine Stadt, die vom Tourismus so geprägt ist wie Cuxhaven, sei die Verschlickung des Watts vor Döse und Duhnen. "Urlauber erwarten sandiges Watt und keine Schlicklöcher". Die Forschungsstelle Küste habe das Anwachsen des Watts untersucht und sei zu der Einschätzung gekommen, dass die allmähliche Verlandung eine Langzeitfolge des Leitdammbaus vor gut 50 Jahren sei. Diese Messungen seien auch für die Bewertung der geplanten Elbvertiefung von Bedeutung. Denn bislang hätten alle Modelle nur kurzfristige Folgen betrachtet und keine längeren Zeiträume. Genau diese Argumentation fließe nun richtigerweise in die Klageschriften der Städte Cuxhaven und Otterndorf gegen die Elbvertiefung ein, die im November vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird. Wenzel: "Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Elbvertiefung verzichtbar ist."

Auf die vom niedersächsischen Umweltministerium geplante Ausweisung von Wattflächen in den Flussmündungen von Elbe und Weser als Naturschutzgebiete haben u.a. die Hamburger Hafenwirtschaft und die Bürgermeister von Hamburg (Olaf Scholz) und Bremen (Carsten Siering) mit heftiger Kritik reagiert. Sie sehen - und wir hoffen zu Recht - die geplante Elbvertiefung in Gefahr. Obwohl die Fahrrinne und deren Unterhaltungsmaßnahmen von der Ausweisung als Naturschutzgebiet nicht betroffen ist. In § 3 der Verordnung gelten die Verbote pauschal nicht für die WSV und ihre Tätigkeiten sowie für die Bundeswasserstraße.

Seit 10 Jahren ist Deutschland durch EU-Recht dazu verpflichtet, die Wattflächen in der Elbmündung unter Naturschutz zu stellen. Und seit ebenfalls 10 Jahren führen die Naturschutzverbände in Deutschland einen erbitterten Kampf gegen die geplante 9. Elbvertiefung. Wie wäre das Urteil in Leipzig wohl ausgefallen, wenn Niedersachsen rechtzeitig seine Wattflächen an der Elbe unter Naturschutz gestellt hätte?

Wie ernsthaft wird die Ausweisung zum Naturschutzgebiet von der rot-grünen Landesregierung aktuell verfolgt? Die Äußerungen von Umweltminister Stefan Wenzel in dem CN-Artikel vom 2. September 2017 "Hamburg entfacht Sturm im Wasserglas" lassen zunächst vorsichtigen Optimismus zu. Darin findet der Minister deutliche Worte für die längst überfällige Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht. Der drei Tage später erschienene CN-Artikel "Das Elbwatt und die Flut an Reaktionen" läßt jedoch Zweifel daran aufkommen, ob UM Wenzel genügend Durchsetzungswillen hat, um das Gebiet am Mündungstrichter als Naturschutzfläche gegen aller Kritik, auch in der eigenen Koalition, durchzuboxen. Denn neben Hamburg hat auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies "Bedenken geäußert, dass die Unterschutzstellung von 8500 Hektar Watt- und Wasserflächen am Elbmündungstrichter zwischen Freiburg/Elbe und Cuxhaven die Schifffahrt und die Hafenwirtschaft unzumutbar einschränken könnte." 

Deshalb habe sich Wirtschaftsminister Lies mit Umweltminister Wenzel darauf geeinigt, die Entscheidung bis nach den Landtagswahlen am 15. Oktober zu verschieben.

Wieder einmal siegen die Interessen der Wirtschaft vor denen des Umweltschutzes. Statt schleunigst die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuholen, wird wieder vertagt und die Entscheidung der nächsten Landesregierung überlassen. Dabei hätten die Grünen hier die einmalige Chance gehabt, noch rechtzeitig vor den Landtagswahlen ihr grünes Profil zu zeigen.

 

 

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