Wattenmeer-Schutz Cuxhaven
Wattenmeer-Schutz Cuxhaven

Kommentar von Kpt. Klaus Schroh zur Urteilserläuterung des BVerwG in Sachen Elbvertiefung

Das Urteil bedeutet im Grunde eine Ohrfeige für die Fachbeiträge bzw. Gutachten renommierter Fachleute und Institute, die von der Klägerseite benannt wurden.

 


Vorbemerkung
Die Argumentation des Gerichts wird mit der pauschalen Einschätzung begründet, wonach die Bundesoberbehörden des Bundesverkehrsministeriums (Bundesanstalten für Wasserbau (BAW) und Gewässerkunde (BfG) schließlich ständig mit den gewässerkundlichen und wasserbaulichen Problemen küstenweit befasst sind und sie somit über die größere Sach- bzw. Fachkompetenz verfügen.

Hierbei bleibt allerdings festzustellen, dass diese Bundesoberbehörden - BAW und BfG - unmittelbar dem Bundesverkehrsminister unterstehen und dieser rückhaltlos die Elbvertiefung befürwortet.

Das Gericht hat auch keinerlei Kritik an der seinerzeitigen Einrichtung der Planfeststellungsbehörde bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) geübt, die letztlich von Bediensteten dieser Fachbehörde der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gebildet wird.

 


Habitatrechtlicher Schutz des Schierlingswasserfenchel
Gleichwohl werden die Naturschutzverbände BUND und NABU wohl keine Richterschelte

betreiben, sondern warten nunmehr darauf, ob dem Gerichts-Urteil entsprechend geeignete Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz des bedrohten Schierlingswasserfenchels getroffen werden.

 

 

Auswirkungen der außergewöhnlich großen Baggermassen
Die außergewöhnlichen Verklappungen von gewaltigen Baggermengen im Bereich zwischen Brunsbüttel und dem Neuen Lüchter Grund (unterhalb von Cuxhaven) mit ihren sehr wahrscheinlichen Auswirkungen auf Fauna und Flora sowie die Schlickbildung innerhalb der hiesigen Wattbereiche haben die Richter vom Tisch ihrer Entscheidung gewischt.

Eines bleibt in jedem Fall festzuhalten:

Die Fachoberbehörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die BAW und BfG sind mit ihren Gutachtern zu Stützpfeilern in der Urteilsbegründung geworden. Die weltweit einmaligen Baggermengen und -kosten für Ausbau und anschließende lfd. Unterhaltung scheinen die Richter nicht beeindruckt zu haben. Die wagemutige Entscheidung der Wasserbauer mit dem Teilverschluss der Medemrinne mit insgesamt 15 Mio cbm Baggergutversenkung wird damit zur Ausführung kommen, auch wenn es sich dort um eine Region handelt, die mit ihrer dynamischen Veränderung der Morphologie kaum einen längerfristigen Bestand dieser „Strombremse“ sichert. Dass die Flakinsel auf dem Medemwatt innerhalb von 30 Jahren in den Tiefen der nach Nordosten gewanderten Medemrinne verschwunden ist ( - um sage und schreibe 3,9 km - ) ist von den Richtern in keiner Weise gewürdigt worden.. Dass ein tide- und sturmflutbedingter Abbau der vorstehend genannten , gewaltigen Schlick- und Sedimentmengen der aquatischen Umwelt der Unterelbe ernsten Schaden zufügen wird, wurde ebenso wenig gewürdigt, wie die Tatsache , dass zurückflutende Sediment-Mengen im nahen vertieften Fahrwasser den tiefgehenden Schiffen ernste Hindernisse bereiten. Eben sowenig wurde die Tatsache anerkannt, dass die jetzt verkehrenden Schiffsgrößen mit Längen bis zu 400 m innerhalb der nur 300 m breiten vertieften Fahrrinne ein erhebliches Havarierisiko und damit eine unkalkulierbare Umweltgefahr bedeuten.

 


Schon jetzt sind 2 Großraum-Bagger auf der Unterelbe für die Einhaltung der notwendigen Wassertiefen im lfd. Einsatz und im Hamburger Hafen sorgen zeitweise bis zu 4 Bagger für ausreichende Liegewannentiefen vor den Kaianlagen.

Mit Beginn der Vertiefungsarbeiten dürften auf der Unterelbe große Saugbagger zum täglichen Erscheinungsbild gehören, und zwar auf Dauer, denn der Planfeststellungsbeschluss geht von 15%-Steigerung der Baggereiaktivitäten zur Unterhaltung der vertieften Fahrrinne aus.

In Wilhelmshaven - im sog. einzigen Tiefwasserhafen der Bundesrepublik, dem JWP , hofft man derzeit auf eine spürbare Zunahme der Anläufe großer Containerriesen. Auf der Unterelbe bleibt demgegenüber festzustellen, dass die großen Carrier so gut wie nie mit dem maximal möglichen Tiefgang den Hafen ansteuern. Einlaufend verfügen sie durchschnittlich über 2,50 m Reservetiefgang !

Der Bund der Steuerzahler und der Bundesrechnungshof haben gleichwohl die Elbvertiefung nicht beanstandet !!!

Die Elbvertiefung ist und bleibt m. E. ein kostspieliges und ökologisch nicht verantwortbares "Abenteuer".

Kpt. Klaus Schroh

 

 

Kontakt

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