Wattenmeer-Schutz Cuxhaven
Wattenmeer-Schutz Cuxhaven

Kapitän Klaus Schroh äußert sich kritisch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

7. Dez 2017, Kpt. Klaus Schroh

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden:

Das einzige stichhaltige justiziable Argument gegen die Elbvertiefung ist nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts der Schierlingswasserfenchel mit der Bewahrung seiner Heimstätte in der Unterelbe.

Die für die Umwelt und die Natur im Bereich der Aussen- und Unterelbe
unverantwortlichen Vertiefungsfolgen wurden hingegen unter den Tisch der obersten Verwaltungsrichter gekehrt:

  1. Es war für das Gericht seltsamerweise von untergeordnetem Interesse , dass im Laufe der 2-jährigen Vertiefung Baggermassen umgelagert werden, mit denen man einen Wall von mindestens 2 m Höhe und 1 m Breite um den gesamten Erdball, längs des Äquators, legen könnte.
  2. Dass die Halbwertzeit der sog. Strombremse allenfalls drei Jahre beträgt , liess sie völlig unbeeindruckt.
  3. Dass schon jetzt noch vor der Vertiefung 27 – bis 28 Mio cbm Baggermassen aufgenommen und umgelagert werden – mit fatalen Folgen für den Fischreichtum - hat sie leider nicht gehindert, ihre Entscheidung pro Elbvertiefung zu treffen. Ebensowenig hat die Tatsache sie beeindruckt, dass nach der Vertiefung nochmals mit einer Zunahme von 15 % ( laut PF-Beschluss ) zu rechnen ist.
  4. Dass die verbreiterte Fahrrinne mit 300 bzw. 250 m oberhalb von Glückstadt nicht annähernd internationalen Masstäben für Fahrrinnengestaltung entspricht und damit ein kaum verantwortbares Havarierisiko mit möglichen fatalen Folgen für die Umwelt hingenommen werden müsste, konnte sie nicht beeindrucken. Anl. Bild verdeutlicht die Problematik querab Blankenese.
  5. Dass einigen Bereichen der Unterelbe ein Umkippen durch massive Aufschlickung drohen kann, wie dies lt. WWF bereits an der Ems der Fall ist, hat sie gleichfalls nicht beeindrucken können.

Es gäbe der wahrhaft schwerwiegenden Gründe aus der Sicht des Umwelt- und Naturschutzes noch viele mehr, daher ist es umso tragischer , dass die Richter nur beim harmlosen Schierlingswasserfenchel einen Klage-Grund der Umweltverbände erkannt haben.
Der grosse Verlierer – womöglich mit fatalen Folgen für Flora und Fauna – ist die Unter- und Aussenelbe mit den angrenzenden Nebengewässern.
Warum das BVerwG die drohenden Umweltgefahren nicht gewürdigt, dafür dem Schierlingswasserfenchel das richterliche Wohlwollen hat angedeien lassen, entzieht sich dem besorgten Unterelbeanrainer.

Kontakt

Tanja Schlampp 

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