Wattenmeer-Schutz Cuxhaven
Wattenmeer-Schutz Cuxhaven

Begriffe kurz erklärt

Ästuar: Als Ästuar wird der breite, zumeist trichterförmig erweiterte tidebeeinflusste Wasserkörper an der Mündung eines Flusses verstanden. An Küsten mit großem Tidenhub dringt die Gezeitenwelle weit in Flussmündungen vor. Die regelmäßigen Flutwellen und Ebbströme weiten das Flusstal aus, so dass nach und nach eine trichterförmige Mündung entsteht: das Ästuar. Die Mündungsbereiche von Ems, Weser und Elbe in die Nordsee sind die drei großen Ästuare in Deutschand. Sie beginnen in der Ems bei Leer, in der Weser bei Brake und in der Elbe bei Stade.

 

Als „inneres Ästuar“ bezeichnet man den weiter stromauf gelegenen engeren Flussabschnitt bis zur Tidegrenze. In der Tidelebe ist dies der Bereich zwischen dem Wehr Geesthacht und etwa Brunsbüttel.

 

 

BafG: Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist ein deutsches wissenschaftliches Institut im Rang einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Sitz in Koblenz.

 

Baggergut: Baggergut ist Boden, Bodenmaterial oder Aushubmaterial, dass im Zuge der Gewässerunterhaltung und bei Gewässerausbaumaßnahmen (z.B. bei der Elbvertiefung) zur Sicherstellung des Schiffsverkehrs anfällt.

 

Brackwasserzone: Gewässerabschnitt, in dem sich Salz- und Süßwasser miteinander mischen

 

Deposition: gezielte Ablagerung von Sedimenten (Baggergut-Deponie im Gewässer)

 

Erosion: durch Strömung verursachte Abtragung von Materialien

 

Feederschiffe: Kleinere Containerschiffe, die im Nahverkehr Zubringerdienste leisten

 

Feinmaterialbilanz: Angestrebt wird ein möglichst ausgeglichener Zustand von Feinsedimenten. Der Ausbau der Elbe hat den Sedimenthaushalt grundlegend geändert. Sedimentüberschüsse oder -defizite infolge eines gestörten Sedimenthaushalts haben negative Auswirkungen auf das Ökosystem, die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Schifffahrt. Ziel muss es sein, wieder ein Gleichgewicht herzustellen, dass auch von der Natur angenommen wird. Die Natur strebt einen Ausgleich des von Menschenhand erzeugten Ungleichgewichts an.

 

Feinsedimente: Teilchen mit einer geringen Korngröße, hierzu zählen wir z.B. Schlick, Schluff oder Tonerde

 

FFH-Richtlinie: Kurzbezeichnung für die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

 

Grobsedimente: Sedimente, die eine bestimmte Korngröße überschreiten, z.B. Sand oder Kies.

 

GÜBAK: Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in Küstengewässern – eine Übergangsregelung, die von Bund und den Küstenländern vereinbart wurde mit dem Ziel, Maßstäbe und Kriterien für den Umgang mit Baggergut zu schaffen sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und legitime menschliche Nutzungen weitestgehend zu minimieren. Dabei sind die Anforderungen des europäischen und nationalen Gewässer- und Meeres- und Naturschutzes zu erfüllen und wirtschaftliche Belange, wie Hafen-, Verkehrs- und Tourismuswirtschaft, zu wahren. In der Tideelbe beginnt der Geltungsbereich der GÜBAK stromab von Elbe-km 683 (Freiburger Hafenpriel). Welche Handlungsanweisung anzuwenden ist, ergibt sich aus der Lage des Umlagerungsortes (siehe hierzu auch HABAB).

 

HABAB: Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenbereich. In der Tideelbe beginnt der Geltungsbereich der HABAB stromauf von Elbe-km 683 (Freiburger Hafenpriel)

 

HABAK: ehemals anzuwendende Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Küstenbereich, seit 2009 ersetzt durch die GÜBAK.

 

Hopperbagger: Selbstfahrendes Laderaumsaugbaggerschiff, mit dem das Baggergut als Boden-Wasser-Gemisch durch einen Schlepp- oder Saugkopf von der Gewässersohle gelöst und in den Laderaum gepumpt wird. Die Entladung kann unter anderem über Bodenklappen erfolgen.

 

Makrozoobenthos: am Gewässergrund lebende, zahlreiche wirbellose Arten, die mit dem bloßen Auge noch erkennbar sind (das Leben im Watt).

 

Max Trüb: Ein Gewässerabschnitt der Tideelbe zwischen Rhinplate (km 670) bis Osteriff (km 709).

 

MSRL: Die europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie schafft den Ordnungsrahmen für die notwendigen Maßnahmen aller EU-Mitgliedsstaaten, um bis 2020 einen „guten Zustand der Meeresumwelt“ in allen europäischen Meeren zu erreichen oder zu erhalten. Alle europäischen Meeresanrainerstaaten sind verpflichtet, die MSRL in ihren jeweiligen Meeresregionen durch die Erarbeitung und Durchführung von nationalen Strategien umzusetzen.

 

Nationalparkgesetz Wattenmeer: Gesetz zum Schutz des Wattenmeeres.

 

Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer: Der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ ist seit 1986 streng geschützt. Er umfasst eine Fläche von ca. 345.000 Hektar. Die Natur und Landschaft der Wattregion vor der niedersächsischen Küste soll in ihrer besonderen Eigenart erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen streng geschützt werden. In die natürlichen Abläufe dieser einmaligen Naturlandschaft soll nicht eingegriffen werden. Die biologische Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt im Gebiet des Nationalparks soll erhalten bleiben. Das niedersächsische Wattenmeer ist seit 1993 auch UNESCO-Biosphärenreservat. Ein Biosphärenreservat ist ein Gebiet, das in seiner natürlichen und kulturellen Ausprägung weltweit einzigartig ist. Im Jahr 2009 wurde das Wattenmeer als UNESCO-Weltnaturerbe ausgezeichnet, als weltweit einmalige Naturlandschaft.

 

Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer: Das Wattenmeer, einschließlich der Insel Neuwerk und den Düneninseln Scharhörn und Nigehörn, sind in ihrer Ganzheit und in ihrer natürlichen Dynamik zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Die auf diesen einmaligen Lebensraum Watt angewiesene Arten und zwischen diesen Arten bestehenden Lebensgemeinschaften sind ein hohes Schutzgut. Die zwischen den Mündungstrichtern von Elbe und Weser einmalige und ungestörte Naturlandschaft ist auch für die Wissenschaft besonders bedeutsam. Das Hamburgische Wattenmeer ist seit Juni 2011 ebenfalls Teil des UNESCO Weltnaturerbes Wattenmeeres und steht als dieses unter internationalem Schutz.

 

Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer: Das Wattgebiet vor der schleswig-holsteinischen Küste ist seit 1999 als Nationalpark streng geschützt. Es umfasst eine Fläche von ca. 441.500 Hektar. Der Titel Nationalpark dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung dieses einmaligen Ökosystems. Es ist ein möglichst ungestörter Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten. Seit 2009 gehört das Schleswig-Holsteinische Wattenmeer zum UNESCO-Weltnaturerbe.

 

Natura 2000: Europaweites, zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten. Die Natura 2000 Gebiete umfassen die Europäischen Vogelschutzgebiete und die FFH-Gebiete.

 

Sand: Gröberes Sediment mit Korngrößen von 0,063 bis 2mm. Sand bindet keine Schadstoffe, d.h. sandiges Baggergut ist in der Regel schadstoffarm. Im Gegensatz zu feinkörnigen Sedimente (Schlick), die ein großes Bindegewebe für Schadstoffe haben und deshalb regelmäßig hoch belastet sind. In der Stromelbe (Zuständigkeitsbereich WSA Cuxhaven) bestehen die Sedimente überwiegend aus sandigem Material und sind daher nur gering mit Schadstoffen belastet. Feinkörnige Schwebstoffe und organisches Material können nur in strömungsarmen Zonen (aufgrund der dort geringen Strömungsturbulenz) sedimentieren. Dieses regelmäßig sehr schadstoffbelastete Baggergut fällt daher nur in den Verkehrsbereichen an, die strömungsarm sind (z.B. Hafenbecken).

 

Schlick: Feinkörniges Sediment mit Ton- und Schluffanteile von über 50 %. Es besteht besonders an geschützten, strömungsarmen Stellen, z.B. im Inneren von Buchten und Hafenbecken. Es wird weniger umgelagert als Sand- oder Mischwatt und ist dementsprechend am sauerstoffärmsten. Schlick weist ein hohes Bindegewebe für Schadstoffe auf und ist deshalb regelmäßig hoch belastet. Insbesondere in Phasen mit anhaltend niedrigen Oberwasserabflüssen sedimentiert ein erheblicher Anteil der von oberstrom zugeführten, stark mit Schwermetallen und PCB (u.a. aus Tschechien) belasteten sedimentationsfähigen Schwebstoffen, im hamburgischen Hafen.

 

Sedimentation: Ablagerung von Materialien. Bei der Sedimentation schichten sich die abgelagerten Teilchen aufgrund ihrer unterschiedlichen Absinkgeschwindigkeiten nach ihrer Korngröße und Dichte. Die gröberen Teilchen (Sand) sinken zuerst zu Boden, die feineren Teilchen (Schlick) lagern sich zeitverzögert zuletzt ab. Je größer die Dichte ist, desto schneller sinkt der Stoff zu Boden. Während die feinen Partikel am weitesten durch die Strömung verdriften, lagern sich die schwereren Grobsedimente direkt am Verbringungsort ab, da die Strömung oft nicht ausreicht, um die Grobpartikel (Sand) wieder vom Boden aufzuwirbeln. Bei starker Strömung oder bei Sturmfluten können auch die groben Partikel (Sand) verdriften.

 

Sedimentfänge: Strömungen tragen Sedimente durch die Erosion des Querschnittes ein. Die Wasserbauer sprechen in diesem Zusammenhang von „Querschnittsaufweitungen des Gewässerabschnitts in Breite und/oder Tiefe“. Eine Sedimentation kann gezielt durch Ablagerungsflächen (Unterwasser-Deponien) unterstützt werden (= Sedimentfänge). Die Ablagerungsfläche verringert die Strömungsgeschwindigkeit, so dass Sedimente weniger weit verdriften und sich absetzen können. Mit Sedimentfängen sollen von See kommende Sedimente abgefangen werden, bevor sie weiter nach Oberstrom Richtung Hamburg gelangen.

 

Sedimentqualität: Sedimente erfüllen existentielle Funktionen als Gewässerbett und in Stoffkreisläufen eines vielfältigen aquatischen Lebensraums. Defizite im Sedimenthaushalt (Ungleichgewichte) als auch in der Sedimentqualität (Schadstoffbelastungen) bilden ein bedeutsames Hindernis zum Erreichen einer guten Gewässerqualität nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der internationalen Wasserrahmenrichtlinie.

 

Stromab Max Trüb: Ein Gewässerabschnitt der Tideelbe zwischen Otterndorf (704) bis Neuwerk/Scharhörn (749). In diesem Bereich liegt auch Cuxhaven (~730).

 

Stromauf Max Trüb: Ein Gewässerabschnitt der Tideelbe zwischen Hamburger Hafen (615)  und Steindeich (km 670)

 

Systemstudie I Tideelbe: Seit 2006 wird im Zuständigkeitsbereich des WSA Hamburg eine geänderte Umlagerungsstrategie für Baggergut praktiziert mit dem Ziel, Baggerkreisläufe zu durchbrechen und Baggermengen zu reduzieren. Die neue Umlagerungsstrategie basiert auf Erkenntnissen der Systemstudie I der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG). Das WSA Cuxhaven hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde mit der Systemstudie I beauftragt, um die ökologischen Auswirkungen der Umlagerung von Wedeler Baggergut zu untersuchen. "Im Ergebnis empfiehlt die Systemstudie I die Umlagerung von Feinmaterial aus dem Amtsbereich WSA Hamburg (insb. Bereich Wedel) in einen Bereich zwischen der WSÄ-Amtsgrenze und Cuxhaven." Quelle: portaltideelbe.de

 

Systemstudie II Tideelbe: Anfang 2012 haben HPA und WSV die BfG mit der Erarbeitung der Systemstudie II beauftragt. Die Systemstudie II ist eine Erweiterung der Systemstudie I und wurde im März 2014 veröffentlicht. Während die Systemstudie I die Unterbringungsmöglichkeiten für das bei Wedel gebaggerte Feinmaterial aufzeigt, betrachtet die Systemstudie II die Optionen für die Unterbringung für gebaggertes Feinmaterial der gesamten Tideelbe. Die Systemstudie II beinhaltet - erstmals seit Geschichte der Unterhaltungsbaggerei - Optionen, die eine Verklappung von Baggergut aus dem Bereich Hamburger Hafen vor Cuxhaven ermöglichen.

 

Schluff: Feinste Partikel mit einer Korngröße von 0,002-0,0063 Millimeter.

 

Tide: Fallen und Steigen des Wassers im Ablauf der Gezeiten (Ebbe und Flut)

 

Tidenhub: Höhenunterschied zwischen dem Tidehochwasserstand und dem Tideniedrigwasserstand.

 

Verbringung: Mit Verbringen ist das Verklappen von Baggergut in einem anderen Gewässerabschnitt (Bereich) gemeint. Zum Beispiel wird Hamburger Baggergut anstatt bei Neßsand verklappt in die deutsche Bucht „verbracht“.

 

Verklappung: Unter Verklappung versteht man das Entsorgen von Abfällen in Gewässern. Der Begriff ist ursprünglich auf das Öffnen einer Klappe zurückzuführen.

 

Verlandung: Erhöhung des Wattbodens durch veränderte Strömungsgeschwindigkeiten und Sedimenteinträgen (Verklappungen von Baggergut).

 

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist im Jahr 2010 in Kraft getreten mit dem Ziel, bis 2015 für alle Oberflächengewässer einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Für Gewässer, die diesen guten Zustand nicht erreichen, sind verbindliche Maßnahmen zu entwickeln. Die nach §§ 25 a bis 25 d WHG geltenden Bewirtschaftungsziele sind beim Neu- oder Ausbau von Bundeswasserstraßen zu berücksichtigen (§12 Abs. 7 Satz 3 WaStrG.)

 

WSA: Wasser- und Schifffahrtsamt

 

WSV: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Kontakt

Tanja Schlampp 

Döser Feldweg 195

27476 Cuxhaven

Telefon: 04721-39 86 46

mobil: 0177-86 48 396

email: Tanja.Schlampp@wattenmeer-schutz.de

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