Wattenmeer-Schutz Cuxhaven
Wattenmeer-Schutz Cuxhaven

Wasserrahmenrichtlinie am Beispiel Außenelbe Nord

Tanja Schlampp, Wattenmeer-Schutz Cuxhaven, 07.09.2021

Für die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie, zu der sich Deutschland verpflichtet hat, beginnt der 3. und letzte Bewirtschaftungszyklus.

 

Wie passt die seit 2005 veränderte Umlagerungspraxis sowie die zwei letzten Elbvertiefungen zusammen mit dem Ziel einen "guten Gewässerzustand" bis 2015 bzw. bis spätestens 2027 zu erreichen?

 

Außerdem gilt das WRRL-Verschlechterungsverbot für unsere Gewässer. Wie ist es möglich, dass der tagtägliche Schadstofftransfer in die Außenelbe Nord durch Schlick-Umlagerungen aus dem Hamburger Hafen und der Fahrrinnenunterhaltung der Elbe angeblich weder gegen das Verschlechterungsverbot verstößt noch die Zielerreichung "guter ökologischer und chemischer Zustand" behindert?

 

Ob die Verklappungen tatsächlich so harmlos sind, lässt sich nachträglich überprüfen, denn zu Beginn jedes der drei Bewirtschaftungszyklen gibt es eine Bestandsaufnahme. Die erste Bestandsaufnahme erfolgte im Jahr 2009. Wir haben somit Daten, die auf einen Zeitraum von 12 Jahren zurück blicken.

 

Ich habe mich mit der Thematik näher beschäftigt und meine Ergebnisse im Rahmen einer Veranstaltung im Bali-Kino am 21. August in einem 10-minütigen Vortrag zusammen gefasst. Das Video dazu haben wir heute bei youtube unter dem Namen "Wasserqualität - Wasserrecht" veröffentlicht.

 

Eine schriftliche Zusammenfassung zum Thema ist unter der Rubrik WRRL-Verschlechterungsverbot zu finden.

Kontakt

Tanja Schlampp 

Döser Feldweg 195

27476 Cuxhaven

Telefon: 04721-39 86 46

mobil: 0177-86 48 396

email: Tanja.Schlampp@wattenmeer-schutz.de

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