Wattenmeer-Schutz Cuxhaven
Wattenmeer-Schutz Cuxhaven

CN, 29.12.2017: "Elbvertiefung: Gericht erstickt Hoffnungen der Gegner" von Ulrich Rohde

Hier ein Abdruck des gesamten Textes:

+++ Die Vertiefung der Elbe spaltet die Region. Die Mahnungen und Sorgen der Fischer sowie der Städte Otterndorf und Cuxhaven spielten letztlich keine Rolle. Deren Klagen wies das Bundesverwaltungsgericht ab.

Von Ulrich Rohde

Was bleibt nach dem Verhandlungsmarathon zur Elbvertiefung am Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVG)? Vor allem eins: Die Erkenntnis, dass das Wohl des Hamburger Hafens offenbar nicht nur für die Bundesregierung, sondern auch für die unabhängige Justiz zur Staatsräson geworden ist.

Das war bereits beim ersten Urteil vom Februar zu erkennen, als das BVG - trotz geringfügiger Änderungsanforderungen unter dem Stichwort "Schierlingswasserfenchel" - dem Planfeststellungsbeschluss seinen Segen gab. Herausgekommen sind ein paar Kompensationsmaßnahmen am Fluss, die mehr wie Hühneraugenpflaster auf einer klaffenden Wunde wirken. Mehr als fünf Jahre sind seit dem Planfeststellungsbeschluss ins Land gegangen, fast ebenso lange hat das Gericht sich Zeit für das Verfahren gelassen. Es hat sich an den Europäischen Gerichtshof mit der Frage nach der Vereinbarkeit der Vertiefung mit dem Europäischen Umweltrecht, der Wasserrahmenrichtlinie, nach der ein Verschlechterungsverbot sämtliche Eingriffe untersagt, die für die Ökologie von Nachteil sein könnten. Und was kam dabei heraus? Nichts. Denn das Gericht vertraute auf die Gutachten der Fachoberbehörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Bundesanstalten für Wasserbau und Gewässerkunde. Diesen wurde ein höheres Gewicht gegenüber den externen Gutachtern der Kläger im ersten Verfahren - der Umweltverbände BUND, Naturschutzbund und WWF - eingeräumt.

Die fachlichen Einlassungen der Klägerseite wurden am Ende "abgebügelt". Immerhin bemühten sich Planer, noch vor Ende des Verfahrens, Fehler in ihren Unterlagen auszumerzen und Verbesserungen in Sachen Gewässerqualität, Natur- und Artenschutz hinzubekommen. Eine Vereinbarkeit mit europäischen Umweltrecht hat das Gericht am Ende schlicht postuliert, indem die beschönigenden und inzwischen weitgehend von der Realität überholten Daten der Vorhabenträger als gegeben hingenommen wurden.

Die Elbvertiefung wird den Zustand der Elbe deshalb nicht weiter verschlechtern, weil es ein Gutachten besagt, das mehr als zehn Jahre alt ist und weder die Entwicklung in der Schifffahrt berücksichtigt, noch die Veränderungen in der Tideelbe und am Ende auch methodisch nicht mehr auf den letzten Stand der Wissenschaft ist. Hier drängt sich der Eindruck obrigkeitsstaatlichen Denkens auf, der sich im zweiten Verfahren, in dem die Städte Cuxhaven, Otterndorf und mehr als 50 Elbfischer als Kläger auftraten, noch einmal verstärkt darbot. Hatte die Kammer im ersten Verfahren noch ein gewisses inhaltliches Interesse an Argumenten und fachlichen Details erkennen lassen, so ließ das Gericht nun alle Höflichkeit fahren. Die Herrschaften um den Hamburgewr Chefplaner von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Jörg Osterwald, der sich an der Niederelbe seit Anbeginn der Planungen vor gut 15 Jahren einen legendär schlechten Ruf erarbeitet hat, erhielten ausführlichst Gelegenheit, ihre Positionen darzulegen. Dagegen fiel der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher den Klagevertretern in selbstherrlicher Manier ein ums andere Mal ungeduldig ins Wort und mahnte sie, sich kurz zu fassen. 

Elbfischer Walter Zeeck aus Cadenberge kommentierte: "Die Richter wollten unsere Bedenken gar nicht hören." Von Waffengleichheit konnte bei der zweitägigen Juristenschlacht im November kaum die Rede sein. Das Gericht hatte es offenbar eilig, das Urteil zu sprechen, das es womöglich schon im Vorhinein gefasst hatte. Es sollte offenbar kein Jota von dem abweichen, was von der Kammer bereits im Februar im ersten Verfahren geurteilt worden war. Unvoreingenommenheit konnten kritische Prozessbeobachter und die Klägerseite der Kammer nicht unterstellen. So hat das Gericht Fehler oder Abwägungsmängel in den Planungen nicht erkannt. Das Interesse an einer besseren Nutzbarkeit der Elbe für große Containerschiffe habe Vorrang gegenüber den Interessen der Kläger.

Die von Cuxhaven und Otterndorf befürchteten Auswirkungen auf den Tourismus und den Hochwasserschutz spielten keine Rolle. Ebenso wenig die Existenznot der Fischer durch den Verlust ihrer Fangplätze. Der Ausbau der Fahrrinne müsse hingenommen werden, denn "Fangchancen sind nicht geschützt", so Richter Korbmacher. Zum Urteil passt eine Aussage von Chefplaner Osterwald, der bescheinigte, dass es keine messbaren Auswirkungen der Elbvertiefung von 1999 auf den Sauerstoffgehalt der Elbe gebe. Den Fischern, die seit Jahren eine stetige Verschlimmerung der Sauerstofflöcher in der Elbe mit katastrophalen Folgen für die Fischbestände beobachten, erscheint das wie Hohn. Die weltweit einmaligen Baggermengen und  -kosten für den Ausbau und die anschließende Unterhaltung der Fahrrinne scheinen die Richter nicht beeindruckt zu haben, sagt Klaus Schroh, Schifffahrtsexperte des Naturschutzbundes. Mit dem Urteil werde auch der Teilverschluss der Medemrinne mit insgesamt 15 Millionen Kubikmeter Baggergut umgesetzt.

Die dynamische Veränderung des Stroms werde dafür sorgen, dass diese als Strombremse gedachte Maßnahme nicht von Dauer ist. "Ein tide- und sturmflutbedingter Abbau dieser gewaltigen Schlick- und Sedimentmengen wird der aquatischen Umwelt ernsten Schaden zufügen", glaubt Schroh. Schon jetzt sorgen zwei Großraum-Bagger auf der Unterelbe für die Einhaltung der Wassertiefen, im Hamburger Hafen sind zeitweise bis zu vier Bagger für ausreichende Liegewannentiefen im Einsatz. Mit Beginn der Vertiefungsarbeiten dürfte die Unterelbe von Saugbaggern beherrscht werden, und das auf Dauer, denn laut Planfeststellungsbeschluss wird die Flussbaggerei noch einmal um 15 Prozent zunehmen. +++

 

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