19. Nov. 2017, Rettet das Cux-Watt
Der Verlauf der Verhandlung vor dem BVerwG in Leipzig läßt uns mit Fassungslosigkeit zurück. Die Richter zweifeln die Klagebefugnisse der Städte Cuxhaven und Otterndorf an, obwohl die Klagen schon 2012 eingereicht worden sind. Allein schon aus Kostengründen hätte diese Frage längst (vor 5 Jahren) geklärt sein müssen.
Und andererseits die Schnelligkeit, mit denen wichtige Anträge der Kläger zurück gewiesen worden sind. So wurde der Forderung der Kläger, die auf veraltete Daten beruhenden Gutachten der BAW neu berechnen zu lassen, nicht entsprochen. Obwohl die mangelnde Stabilität des Unterwasserbauwerks Medemrinne von der Beklagtenseite eingeräumt wird (was im Februar 2017 noch nicht der Fall war), sah der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, keinen Anlass zur Einholung weiterer Sachverständigengutachten. Der Planfeststellungsbeschluß basiert auf 15 Jahre alten Prognosen, die heute nicht mehr zu rechtfertigen sind. Schiffsgrößen, Anzahl der umgeschlagenen Container, Strömungsgeschwindigkeit, Zunahme der Baggermengen - keines der genannten Parameter ist annähernd - wie einst prognostiziert - eingetreten.
Auch die Verschlickungsproblematik vor Cuxhaven, die es bei dem Planfeststellungsbeschluss noch nicht gab, wurde völlig ignoriert.
Die von den Behörden vorgelegten Gutachten im Planfeststellungsbeschluss halten die Richter für ausreichend, Verfahrensmängel in der Umweltverträglichkeitsprüfung lägen nicht vor, so Korbmacher zum Abschluß der zweitägigen Verhandlung in Leipzig.
Der ganze Verhandlungsverlauf mutet groteske Züge an. Die Kläger erhielten wenig Gehör, die Beklagten durften ausführlich Stellung beziehen.
CN, vom 18.11.2017, Regungslos in ihrer Mimik:
Harald Zahrte, Samtgemeindebürgermeister Land Hadeln: "Aus den Fragen der Richter ist schon ersichtlich, dass die Beiträge von unserer Seite relativ kurz gehalten werden sollten. Die Hamburger hingegen bekamen immer ausdrücklich die Gelegenheit, ausführlich etwas dazu zu sagen."
Die vom Vorsitzenden Richter den Fischern vorgebrachte Metapher, in der er die Fische in der Elbe mit einer Bundesstraße und die Fischer mit einem Betreiber einer Tankstelle verglich, setzte dem Ganzen noch die Krone auf.
CN vom 18.11.2017, Wichtiger Etappensieg für Hamburg:
Das Gericht räumte ein, dass die Elbvertiefung Beeinträchtigungen für Berufsfischer bringen werde. "Im Einzelfall ist das hart und bitter", sagte Korbmacher, machte aber klar: Gewerbetreibende könnten generell nicht verlangen, dass ihre Erwerbschancen immer gleich blieben. "Ein Tankstellenbetreiber hat auch keinen Anspruch darauf, dass die Bundesstraße dort bleibt, wo er seine Tankstelle hat."
Bei der Bewertung der Frage nach dem Verlust der Lebensgrundlage für die Fischer und ihren Familien geht es auch um den Erhalt eines streng (!) geschützten Ökosystems. Die Medemrinne, die man zuschütten will sowie weitere Rinnen, die verlanden, sind Lebensräume zahlreicher Fischarten, Kleinstlebewesen und die Nahrungsstätte für Millionen Vögel. Diesen Lebensraum mit einer Straße zu vergleichen, ist an Ignoranz kaum noch zu übertreffen.