Rettet das Cux-Watt, 12.02.2018
Es ist viel zum Für und Wider der Elbvertiefung geschrieben worden. Wir greifen hier einmal die wichtigsten Thesen auf.
These 1:
Grundvoraussetzungen für die Elbvertiefung sind nicht (mehr) erfüllt.
Für die Fahrrinnenanpassung (Elbvertiefung) verlangt die Europäische Union (EU) gemäß Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, dass ein deutliches öffentliches Interesse an der Elbvertiefung besteht und dieses öffentliche Interesse durch keine andere Maßnahme bedient werden kann.
Die Vorhabenträger (Hamburg, Bundesverkehrsministerium) erklären ein deutliches öffentliches Interesse mit
Eine Hafenkooperation der norddeutschen Seehäfen würde eine sinnvolle Alternative zur Elbvertiefung darstellen. Niedersachsen hat Hamburg hierzu mehr als einmal die Hand gereicht:
BI „Rettet das Cux-Watt“ zur These 1:
Wir sehen keine ausreichende Begründung für ein deutliches öffentliches Interesse an der Elbvertiefung. Im Gegenteil, gegen die Elbvertiefung wird seit Jahren sowohl von den führenden Umweltverbänden als auch von Städten und Gemeinden, Fischern, Obstbauern und Privatleuten geklagt.
Die vor ca. 10 Jahren erstellten Prognosen zur Entwicklung des Containerumschlags, mit denen die Vorhabenträger die Elbvertiefung begründen, sind nicht eingetroffen. Die Elbvertiefung wurde insbesondere damit begründet, dass der Containerumschlag im Hamburger Hafen bis 2025 auf 25 Mio. TEU steigen werde. Dabei hat der Containerumschlag in der Geschichte Hamburgs noch nie 10 Mio. TEU überschritten. Seit 2009 stagniert der Containerumschlag bei knapp 9 Mio. TEU. Die Elbvertiefung ist damit nicht begründbar. Die fortschreitende Digitalisierung spricht eher für einen Rückgang des Containerumschlags.
Der Steuerzahler ist nicht bereit, für die ausufernden Kosten aufzukommen. In 2007 lagen die Kosten bei prognostizierten 385 Millionen Euro. Heute rechnet man mit mindestens 1,4 Milliarden. Die jährliche Unterhaltungsbaggerei kostet den Steuerzahlern seit der letzten Elbvertiefung bereits mehr als 100 Mio. Euro, Tendenz steigend. Die zusätzlichen Unterhaltungskosten nach einer weiteren Vertiefung sind nicht kalkulierbar und drohen ins Unermessliche auszuufern. Das Sediment-Managementkonzept aus dem Jahr 2006, dass eine Reduzierung der Baggermengen zum Ziel hat, kann nach heutigem Stand als gescheitert betrachtet werden. Das Gegenteil ist der Fall. Die Elbvertiefung macht zudem ohne eine höhere Köhlbrandbrücke keinen Sinn. Für den Neubau der Brücke ist eine weitere Milliarde veranschlagt.
Fazit: Die Elbvertiefung liegt nicht im öffentlichen, sondern im Interesse Hamburgs. Der Hamburger Senat wehrt sich vehement gegen einen Strukturwandel, der sich auch mit einer weiteren Elbvertiefung nicht aufhalten lassen wird. Eine norddeutsche Hafenkooperation wird von zahlreichen Hafenexperten als Mittel der Wahl gesehen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im europäischen Seehandel zu sichern.