Cuxhaven, 03.02.2020 (TS)
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ist eine Fachbehörde, die zum Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz gehört (MU).
Die Einvernehmensverhandlungen zwischen Bund und Ländern (SH, NDS, HH) finden 1x jährlich im Mai statt. Der NLWKN ist die zuständige Einvernehmensbehörde für Niedersachsen und hat 2018 erstmals sein Einvernehmen gegeben, zusätzlich auch das Baggergut der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) aus dem Schlickfang bei Wedel am Neuen Lüchtergrund (NLG) vor Cuxhaven umzulagern. Das Baggergut ist erheblich mit Schadstoffen belastet. Es ist aufgrund einzelner Schadstoffkonzentrationen (DDT, HCB) in die höchste Schadstoffklasse nach GÜBAK eingestuft und weist zudem schadstoffinduzierte ökotoxikologische Belastungen auf. Das bedeutet, das Baggergut ist in der Lage, die Lebensgrundlagen des Küstengewässers nachhaltig zu schädigen.
In einem Erlass des niedersächsischen Umweltministeriums vom 18.09.2018 wurde die Fachbehörde NLWKN dazu aufgefordert, bei künftigen Einvernehmensverhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen eine Unterbringung von Baggergut im Seegebiet „Neuer Lüchtergrund“ nicht mehr zuzustimmen. Es sollte ferner die WSV aufgefordert werden, eine alternative Verklappungsstelle stromab auszuweisen und gutachterlich zu belegen, dass relevante Schlickeinträge in das Duhner Watt ausgeschlossen werden können.
Das NLWKN hat die WSV in einem Schreiben vom 07.11.2018 über den Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums in Kenntnis gesetzt.
Auf dem Symposium Tideelbe am 19.11.2018 hat die WSV bekannt gegeben, dass die Länder ihr Einvernehmen gegeben haben, erstmalig auch stark belastetes Baggergut aus dem Sedimentfang Wedel bei km 730/740 vor Cuxhaven umzulagern. Die jährliche Umlagerungsmenge beträgt 1.000.000 Kubikmeter, beginnend im August 2018.
Brisant ist, dass die WSV nur gut eine Woche nach Kenntnisnahme des Schreibens vom NLWKN öffentlich bekannt gibt, dass das Land Niedersachsen künftig sein Einvernehmen zu zusätzlichen Verklappungmengen (Baggergut mit toxischer Wirkung) am Neuen Lüchtergrund gibt und damit den Erlass des MU komplett ignoriert.
Das NLWKN lässt sich offenbar von der WSV buchstäblich „auf der Nase herumtanzen“. Anders ist die offensichtliche Missachtung des Erlasses vom Niedersächsischen Umweltministeriums nicht zu erklären.
Und so ist das NLWKN tatsächlich vor der WSV eingeknickt und hat als zuständige Fachbehörde erneut im Mai 2019 ihr Einvernehmen gegeben, zusätzlich zu den bisherigen Baggermassen auch das chemisch-toxisch wirksame Baggergut aus Wedel beim Neuen Lüchtergrund abzuladen. Das ist bemerkenswert, denn: Die Großklappstelle NLG ist umgeben von drei „streng“ geschützten Wattenmeer-Nationalparks und liegt inmitten eines bedeutenden Wanderkorridors für Fische, die von der Nordsee zum Laichen in die Elbe wandern. Auch das Naturschutzgebiet NSG „Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe“ liegt im Einzugsbereich der Trübungswolke aus dem Verklappungsgebiet. Von einer Naturschutzbehörde sollte man erwarten dürfen, dass sie bedeutende Naturschutzgebiete vor Übergriffen schützt.
Über „Wattenmeer-Schutz Cuxhaven“:
Die Initiative „Wattenmeer-Schutz Cuxhaven“ setzt sich gegen die Bedrohungen des Ökosystems Wattenmeer durch Fahrrinnenanpassungen, Schlickverklappungen und weiteren Eingriffen des Menschen ein. Das Augenmerk liegt auf das Wattenmeer vor Cuxhaven (Duhner und Döser Watt), umfasst jedoch auch weitere Wattflächen im Umkreis der ostfriesischen Inseln und Dithmarscher Watt. Die Initiative ist auf Facebook unter „Wattenmeer-Schutz“ oder unter dem Kurznamen „Cuxwattretter“ zu finden. Zahlreiche Informationen sind auf der Webseite www.wattenmeer-schutz.de aufgeführt. Seit kurzem ist neben einer aktiven auch eine passive Mitgliedschaft möglich, um die Arbeit der Initiative zu unterstützen. Für eine Mitgliedschaft können sich Interessierte per Mail an tanja.schlampp@wattenmeer-schutz.de wenden.