Cuxhaven, 13.07.2020
Der Umweltausschuss des Landkreises Cuxhaven musste von den Leiterinnen des Veterinär- und Naturschutzamtes erfahren, dass der Landkreis Cuxhaven zwar Anrainer sei, aber inhaltlich und behördlich läge das Fischsterben nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Zuständigkeitsbereich fange erst ab dem Bereich des mittleren Tidehochwassers an, alles andere sei Aufgabe des Landes.
Das Umweltministerium hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mit der Untersuchung beauftragt.
Ergebnisse könne der Landkreis zwar erbeten, aber nicht einfordern.
Tanja Schlampp
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